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gewohnheitsrecht

GEWOHNHEITSRECHT

- das durch BRAUCH und Übung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft entstandene, verbindliche, mündlich tradierte RECHT, das in den Quellen jeweils als Gewohnheit - lateinsich consuetudo, mos; französisch coutume, us et coutumes; italienisch consuèto, costume - und altes Herkommen bezeichnet wird
- ergänzt das geschriebene, gesetzte Recht - Satzungsrecht -, das in einem förmlichen Verfahren von einer Behörde geschaffen wurde → GESETZ
- ist in Stadtrechten, Landrechten, Hofrechten oder anderen Ortsrechten überlieferte Gewohnheitsrecht ist die Rechtsform früherer Rechtskulturen
- RICHTER entscheiden oft nach gewohnheitsrechtlichen Annahmen, was nach dem Zivilgesetzbuch statthaft ist

gewohnheitsrecht.txt · Zuletzt geändert: 2020/12/27 16:36 von Robert-Christian Knorr