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amt

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AMT

- das RECHT des Menschen zu verwalten ist PFLICHT zugleich, mit der Besorgnis, diesem Amt zu nahegetreten zu sein (KANT)

Amt für Abwehr

auch Amtsgruppe Abwehr
- gliederte sich bis 1944 wie folgt

Abwehr I

Abw. I - Spionage und Aufklärung

Abwehr II

Abw. II - Diversion, Sabotage und psychologische Kriegsführung; dazu die Sondereinheit „Brandenburg“

Abwehr III

Abw. III - Bekämpfung feindlicher Spionage und Sabotage, sowie Unterwanderung ausländischer Geheimdienste

Amtsgruppe Ausland

- betrieb mit Hilfe der Militärattaches und Auslandsliteratur Spionage und Erkundung und unterstütze ausländische Organisationen

Abteilung Z

Zentralkartei und -archiv

amt.1287821141.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:03 (Externe Bearbeitung)