bannleihe
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BANNLEIHE
- Verleihung des BANNes, insbesondere der hohen GERICHTSBARKEIT, GERICHTsbann, im 6.Jahrhundert nur durch den KÖNIG, allmählich auf die Territorialgewalten übergehend.
bannleihe.1224620547.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:09 (Externe Bearbeitung)