buergerrecht
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BÜRGERRECHT
spartanisches Bürgerrecht
- spartanischer BÜRGER ist, wer die vom STAAT geforderte Kindererziehung (</font><font face ="symbol, serif">agogh</font>
) durchmachte und im Stande ist, vom eigenen GRUND und Boden die Naturalleistungen zu den Syssitien zu liefern
Zutritt zur Volksversammlung
Stimmrecht, aber kein Rederecht
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Gesandtschaftsteilnahmerecht
Recht auf ein Flottenkommando (Kahrstedt)
buergerrecht.1218374437.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:15 (Externe Bearbeitung)