buergerrecht
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BÜRGERRECHT
spartanisches Bürgerrecht
- spartanischer BÜRGER ist, wer die vom STAAT geforderte Kindererziehung (</font><font face ="symbol, serif">agogh</font>
) durchmachte und im Stande ist, vom eigenen GRUND und Boden die Naturalleistungen zu den SYSKENIEN zu liefern
- Zutritt zur Volksversammlung
- Stimmrecht, aber kein Rederecht
- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- Gesandtschaftsteilnahmerecht
- Recht auf ein Flottenkommando (KAHRSTEDT)
buergerrecht.1261651364.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:15 (Externe Bearbeitung)