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churwuerde

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CHURWÜRDE

- in der Regel an den BESITZ eines Churlandes gebundenes Amt eines CHURFÜRSTen; im engeren SINN: das RECHT eines Churfürsten zur Wahl des deutschen KÖNIGs
- bis 1648 sieben Churfürsten, dann acht
- der Pfalzgraf von Rhein wurde 1648 in das Amt eines Erzschatzmeisters eingeführt, nachdem der PFALZ 1623 zugunsten Bayerns die Churwürde aberkannt worden war
- 1692 wurde für Braunschweig-Lüneburg, Hannover, eine neunte Churwürde geschaffen, Erzbannerherr, der aber erst 1708 in das CHURFÜRSTENKOLLEGium aufgenommen wurde
- 1777 starben die bayrischen Wittelsbacher aus, somit fiel deren Churwürde an die Pfälzer zurück, die Erzschatzmeister-Churwürde wurde wieder abgeschafft

churwuerde.1246555357.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:17 (Externe Bearbeitung)