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constitutio_licet_iuris

CONSTITUTIU LICET IURIS

1338
- spricht das MAJORITÄTSPRINZIP als Folgerung aus dem kanonischen RECHT bei der Königswahl aus
- wurde aber erst 1356 in der Goldenen Bulle reichsverfassungsrechtlich verankert
- LUDWIG der Bayer wies den päpstlichen Anspruch zurück, bei der WAHL mitbestimmen zu wollen und legte fest, daß der Gewählte aufgrund der Wahl deutscher König sei

siehe auch: GOLDENE BULLE

constitutio_licet_iuris.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:08 von 127.0.0.1