constitutio_licet_iuris
CONSTITUTIU LICET IURIS
1338
- spricht das MAJORITÄTSPRINZIP als Folgerung aus dem kanonischen RECHT bei der Königswahl aus
- wurde aber erst 1356 in der Goldenen Bulle reichsverfassungsrechtlich verankert
- LUDWIG der Bayer wies den päpstlichen Anspruch zurück, bei der WAHL mitbestimmen zu wollen und legte fest, daß der Gewählte aufgrund der Wahl deutscher König sei
siehe auch: GOLDENE BULLE
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