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corpus_iuris_fridericiani

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CORPUS IURIS FRIDERICIANI

1749
- enthielt mit den Landrechten verbundenes römisches RECHT
- war in deutscher SPRACHE abgefaßt
- Rechtspraxis und Rechtswissenschaft sollten voneinander gelöst werden → FRIEDRICH II. verbot die Kommentierung des Gesetzwerkes

corpus_iuris_fridericiani.1220097996.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:18 (Externe Bearbeitung)