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Deutsche Bundesakte
1815
- ein Vorschlag Metternichs, dem PREUßEN zustimmte
- Britannien und FRANKREICH mutmaßten, daß durch § 118 ein VETORECHT gegenüber Veränderungen in der DBA beständig, weil sie diese Akte mitunterzeichnet hatten
- entscheidend: ein Bund selbständiger Staaten, der SELBST Völkerrechtssubjekt war und an dessen Normen die Staaten gebunden waren
- wurde 1820 durch die Wiener Schlußakte ergänzt, die jeglicher demokratischen ENTWICKLUNG in DEUTSCHLAND einen Riegel vorschob
- bestimmte die Vorrechte der 1806 Mediatisierten neu, war also ein regressiver AKT
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