exemtion
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====== EXEMTION ====== | ====== EXEMTION ====== | ||
- | - Unterordnung der Klöster unter die Herrschaft des [[König]]s → diese Politik wurde zum Beispiel von [[Otto]] III. betrieben | + | - Unterordnung der Klöster unter die [[Herrschaft]] des [[König]]s → diese [[Politik]] wurde zum Beispiel von [[Otto#Otto III.]] betrieben\\ |
+ | - die Loslösung aus dem Gerichtsverband und Zuerkennung eigener Gerichtsbarkeit → somit ursprünglich ein Reservatrecht des Kaisers\\ | ||
+ | - jede Befreiung von der ordentlichen [[Gerichtsbarkeit]] und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes - vgl. [[Immunität]]\\ | ||
+ | - im [[Mittelalter]] waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert\\ | ||
+ | - im Laufe der Jahrhunderte wurden bislang reichunmittelbare Gebiete in exemtierte und somit der Botmäßigkeit des Landesherrn verwandelt | ||
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