exemtion
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
exemtion [2008/10/21 22:19] – Robert-Christian Knorr | exemtion [2019/07/28 16:10] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== EXEMTION ====== | ====== EXEMTION ====== | ||
- | - Unterordnung der Klöster unter die Herrschaft des [[König]]s → diese Politik wurde zum Beispiel von [[Otto]] III. betrieben | + | - Unterordnung der Klöster unter die [[Herrschaft]] des [[König]]s → diese [[Politik]] wurde zum Beispiel von [[Otto#Otto III.]] betrieben\\ |
- | - die Loslösung aus dem [[Gerichtsverband]] und Zuerkennung eigener Gerichtsbarkeit → somit ursprünglich ein Reservatrecht des Kaisers\\ | + | - die Loslösung aus dem Gerichtsverband und Zuerkennung eigener Gerichtsbarkeit → somit ursprünglich ein Reservatrecht des Kaisers\\ |
- | - jede Befreiung von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes - vgl. [[Immunität]]\\ | + | - jede Befreiung von der ordentlichen |
- im [[Mittelalter]] waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert\\ | - im [[Mittelalter]] waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert\\ | ||
- im Laufe der Jahrhunderte wurden bislang reichunmittelbare Gebiete in exemtierte und somit der Botmäßigkeit des Landesherrn verwandelt | - im Laufe der Jahrhunderte wurden bislang reichunmittelbare Gebiete in exemtierte und somit der Botmäßigkeit des Landesherrn verwandelt | ||
exemtion.1224620347.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:28 (Externe Bearbeitung)