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fehde

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FEHDE

- rechtlich anerkannte Form der RACHE
- man will die gegnerische SIPPE möglichst schwer schädigen, doch nicht ausrotten → Gewalttaten richteten sich zumeist gegen den besten MANN der gegnerischen Sippe
- auch Tötungen waren erlaubt und blieben ungebüßt
- wurden durch SÜHNEvertrag beigelegt, in dem eine Bußleistung – compositio - vereinbart wurde, wonach ein beidseitiger Friedensschwur – UrfehdeEID - geleistet wurde

fehde.1223800917.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:29 (Externe Bearbeitung)