fehde
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FEHDE
- rechtlich anerkannte FORM der RACHE
- man will die gegnerische SIPPE möglichst schwer schädigen, doch nicht ausrotten → Gewalttaten richteten sich zumeist gegen den besten MANN der gegnerischen Sippe
- auch Tötungen waren erlaubt und blieben ungebüßt
- wurden durch Sühnevertrag beigelegt, in dem eine Bußleistung – compositio - vereinbart wurde, wonach ein beidseitiger Friedensschwur – Urfehdeeid - geleistet wurde
fehde.1269707777.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:29 (Externe Bearbeitung)