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femegericht

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femegericht [2023/08/14 15:26] – [Urteil und Vollstreckung] Robert-Christian Knorrfemegericht [2023/08/15 16:24] (aktuell) – [FEMEGERICHT] Robert-Christian Knorr
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 - ursprünglich in Westfalen von Karl dem Großen eingerichtete Grafengerichte, um seine Vorstellungen vom Recht bei den eroberten Sachsen durchzusetzen; allmählich Verschmelzung von sächsischen und fränkischen Rechtsvorstellungen: in Westfalen stärker fränkisch, je weiter nach Osten, desto ursprünglicher sächsisch/fälisch\\ - ursprünglich in Westfalen von Karl dem Großen eingerichtete Grafengerichte, um seine Vorstellungen vom Recht bei den eroberten Sachsen durchzusetzen; allmählich Verschmelzung von sächsischen und fränkischen Rechtsvorstellungen: in Westfalen stärker fränkisch, je weiter nach Osten, desto ursprünglicher sächsisch/fälisch\\
 - nach 1180 fiel Westfalen an den Kölner Erzbischof, der seine Hochrichter nicht mit [[Blut#Blutgericht]] beauftragen durfte, kanonische Vorschriften, so daß die westfälischen [[Graf#Grafen]] nach wie vor des königlichen [[Bann#Blutbanns]] bedurften, den sie auch bekamen, was wiederum dazu führte, daß sich die westfälischen Grafen als königliche [[Richter]] verstanden mit Vollstreckungsgewalt im [[Reich]], was wiederum dazu führte, daß sich nichtwestfälische Landesherrn in ihrer [[Macht]] eingeschränkt fühlten und das wiederum führte dazu, daß sich die westfälischen Grafen geheim organisierten und einen Femebund begründeten, der seine Mitglieder zwang, auf der heimischen roten [[Erde]] Westfalens einen Treueid abzulegen\\ - nach 1180 fiel Westfalen an den Kölner Erzbischof, der seine Hochrichter nicht mit [[Blut#Blutgericht]] beauftragen durfte, kanonische Vorschriften, so daß die westfälischen [[Graf#Grafen]] nach wie vor des königlichen [[Bann#Blutbanns]] bedurften, den sie auch bekamen, was wiederum dazu führte, daß sich die westfälischen Grafen als königliche [[Richter]] verstanden mit Vollstreckungsgewalt im [[Reich]], was wiederum dazu führte, daß sich nichtwestfälische Landesherrn in ihrer [[Macht]] eingeschränkt fühlten und das wiederum führte dazu, daß sich die westfälischen Grafen geheim organisierten und einen Femebund begründeten, der seine Mitglieder zwang, auf der heimischen roten [[Erde]] Westfalens einen Treueid abzulegen\\
-- nahm überhand und wurde durch [[Exemtion#Exemtionsbefehle]] des [[König|Königs]] gegenüber hilfesuchenden Städten im 15. Jahrhunderts ausgehöhlt+- nahm überhand und wurde durch [[Exemtion#Exemtionsbefehle]] des [[König|Königs]] gegenüber hilfesuchenden Städten im 15. Jahrhunderts ausgehöhlt\\ 
 +- mit der Herrschaft [[Karl|Karls V.]] endet die eigentliche [[Herrschaft]] der Femegerichte im Reich, denn Karl V. beließ zwar die Feme in ihrer Wirkung, beauftragte aber die Fürsten, Ordnung zu schaffen, also die Durchführung zu beaufsichtigen, was diese dadurch taten, daß sie als Femegrafen ihnen liebsame Adlige einsetzten und somit die Freiheit der Adligen und Freien maßgeblich einschränkten, was die Freien durch den Einsatz von Bauerngerichten beantworteten, die lange nicht die innere [[Zucht]] und Ordnung besaßen wie die Femegerichte bis etwa 1500, eher Sturheit heischten, dennoch bis etwa 1830 fortdauerten → [[https://www.projekt-gutenberg.org/immerman/muenchim/muen5041.html|Immermann: Münchhausen]] (ein literarisches Denkmal für die Femegerichte)
  
 ===== Aufbau und Wirkungsweise ===== ===== Aufbau und Wirkungsweise =====
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   - //femfrohnde//, d.s. Schüler   - //femfrohnde//, d.s. Schüler
   - //skillinge// oder //billunge//, d.s. die Schöppen oder Schöffen und   - //skillinge// oder //billunge//, d.s. die Schöppen oder Schöffen und
-  - //stuhler// oder Stuhlherren, d.s. die eigentliche Femegrafen+  - //stuhler// oder Stuhlherren, d.s. die Femegrafen 
 + 
 +- wer als Schöffe aufgenommen werden wollte, mußte 1 Mark oder ½ Pfund nach kölnischer Rechnung, d.s. 117 g Gold (etwa 6600 €), zahlen, wovon der Femegraf 30 Gulden (etwa 106 g Gold, d.s. 6000 €) erhielt, die anderen je drei Schillinge, d.s. 60 g Silber, etwa 40 €
  
 === Erkennungszeichen === === Erkennungszeichen ===
femegericht.1692019591.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/14 15:26 von Robert-Christian Knorr