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finanzpolitik

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finanzpolitik [2019/07/28 16:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1finanzpolitik [2023/05/07 07:40] (aktuell) – [mittelalterliche Finanzpolitik] Robert-Christian Knorr
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 __Bewaffnung__: [[Bürger]] tragen dafür [[selbst]] [[Verantwortung]]\\ __Bewaffnung__: [[Bürger]] tragen dafür [[selbst]] [[Verantwortung]]\\
 __Besoldung der Staatsbeamten__: is nich\\ __Besoldung der Staatsbeamten__: is nich\\
-  * [[König]] bezahlt Gefolgsleute (<html></font><font face = "symbol, serif">qhraponthz</font></html>aus [[Staat]]skasse +  * [[König]] bezahlt Gefolgsleute aus [[Staat|Staatskasse]] 
-  * die [[Gastfreundschaft]] des diplomatischen [[Dienst]]es mitsamt Gastgeschenken (<html></font><font face = "symbol, serif">xhnia</font></html>für Verfolgte, die der König aufnehmen mußte+  * die [[Gastfreundschaft]] des diplomatischen [[Dienst|Dienstes]] mitsamt Gastgeschenken für Verfolgte, die der König aufnehmen mußte
  
 ==== Einnahmen ==== ==== Einnahmen ====
-Das [[Volk]] stattete den König mit einem [[Krongut]] (<html></font><font face = "symbol, serif">thmenoz</font></html>aus. Dieses geht nicht in persönlichen [[Besitz]] des Herrschers über, sondern wird von einem [[Fürst]]en auf den nächsten übertragen. Die Einnahmen aus diesem [[Gut]] bildeten die Staatseinnahmen.+Das [[Volk]] stattete den König mit einem [[Krongut]] aus. Dieses geht nicht in persönlichen [[Besitz]] des Herrschers über, sondern wird von einem [[Fürst|Fürsten]] auf den nächsten übertragen. Die Einnahmen aus diesem [[Gut]] bildeten die Staatseinnahmen.
  
  
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 - es gab im [[Reich]] keine Stelle, an die regelmäßig Abgaben entrichtet wurden, wie dies in Frankreich oder [[Britannien]] der Fall war\\ - es gab im [[Reich]] keine Stelle, an die regelmäßig Abgaben entrichtet wurden, wie dies in Frankreich oder [[Britannien]] der Fall war\\
 - so errichteten die Territorialfürsten Kameramänner, [[Kämmerer]], die hier Einnahmen organisierten → bei den [[Wettiner#Wettinern]] war das seit 1336 erstmals der Fall\\ - so errichteten die Territorialfürsten Kameramänner, [[Kämmerer]], die hier Einnahmen organisierten → bei den [[Wettiner#Wettinern]] war das seit 1336 erstmals der Fall\\
-- der Finanzbedarf des Landgrafen wurde per Überweisung beziehungsweise Anweisung der Gläubiger an den beamten des Landes verwiesen, der den [[Schuld]]betrag des Landgrafen zu begleichen hatte\\+- der Finanzbedarf des Landgrafen wurde per Überweisung beziehungsweise Anweisung der Gläubiger an den beamten des Landes verwiesen, der den Schuldbetrag des Landgrafen zu begleichen hatte\\
 ODER\\ ODER\\
 - Pfandzuweisung eines [[Amt#Amtes]], bis der schuldige Betrag ausgezahlt wurde\\ - Pfandzuweisung eines [[Amt#Amtes]], bis der schuldige Betrag ausgezahlt wurde\\
finanzpolitik.1564323042.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:10 von 127.0.0.1