Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


finanzpolitik

FINANZPOLITIK

archaische Finanzpolitik

Ausgaben: Heiligtümer/KIRCHE: wird durch Gläubige bezahlt
stehendes Heer: existiert nicht
Bewaffnung: BÜRGER tragen dafür SELBST VERANTWORTUNG
Besoldung der Staatsbeamten: is nich

Einnahmen

Das VOLK stattete den König mit einem KRONGUT aus. Dieses geht nicht in persönlichen BESITZ des Herrschers über, sondern wird von einem Fürsten auf den nächsten übertragen. Die Einnahmen aus diesem GUT bildeten die Staatseinnahmen.

mittelalterliche Finanzpolitik

- es gab im REICH keine Stelle, an die regelmäßig Abgaben entrichtet wurden, wie dies in Frankreich oder BRITANNIEN der Fall war
- so errichteten die Territorialfürsten Kameramänner, KÄMMERER, die hier Einnahmen organisierten → bei den Wettinern war das seit 1336 erstmals der Fall
- der Finanzbedarf des Landgrafen wurde per Überweisung beziehungsweise Anweisung der Gläubiger an den beamten des Landes verwiesen, der den Schuldbetrag des Landgrafen zu begleichen hatte
ODER
- Pfandzuweisung eines Amtes, bis der schuldige Betrag ausgezahlt wurde
- seit dem 9.Jahrhundert existieren systematische Auflistungen vom Einnahmesoll, registrum dominorum marchionum Missnensium (MEIßEN), sogenannte Örterungen

Örterungen

  • Bede – Einkunftszoll von Städten (praecaria), ein ratifizierter Grundzins, also in unterschiedlicher Höhe
  • Geld- und Naturalzins: Hacke-, Harz-, Herd-, HOLZ-, Knechtzins etc.
  • Gerichtseinnahmen der Ämter (iudicium districtus)
  • Zölle und Geleite des Transitverkehrs
finanzpolitik.txt · Zuletzt geändert: 2023/05/07 07:40 von Robert-Christian Knorr