finanzpolitik
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finanzpolitik [2023/05/07 07:39] – [archaische Finanzpolitik] Robert-Christian Knorr | finanzpolitik [2023/05/07 07:40] (aktuell) – [mittelalterliche Finanzpolitik] Robert-Christian Knorr | ||
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- | Das [[Volk]] stattete den König mit einem [[Krongut]] | + | Das [[Volk]] stattete den König mit einem [[Krongut]] aus. Dieses geht nicht in persönlichen [[Besitz]] des Herrschers über, sondern wird von einem [[Fürst|Fürsten]] auf den nächsten übertragen. Die Einnahmen aus diesem [[Gut]] bildeten die Staatseinnahmen. |
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- es gab im [[Reich]] keine Stelle, an die regelmäßig Abgaben entrichtet wurden, wie dies in Frankreich oder [[Britannien]] der Fall war\\ | - es gab im [[Reich]] keine Stelle, an die regelmäßig Abgaben entrichtet wurden, wie dies in Frankreich oder [[Britannien]] der Fall war\\ | ||
- so errichteten die Territorialfürsten Kameramänner, | - so errichteten die Territorialfürsten Kameramänner, | ||
- | - der Finanzbedarf des Landgrafen wurde per Überweisung beziehungsweise Anweisung der Gläubiger an den beamten des Landes verwiesen, der den [[Schuld]]betrag | + | - der Finanzbedarf des Landgrafen wurde per Überweisung beziehungsweise Anweisung der Gläubiger an den beamten des Landes verwiesen, der den Schuldbetrag |
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finanzpolitik.1683437996.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/05/07 07:39 von Robert-Christian Knorr