gentesrecht
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GENTESRECHT
in der frühen römischen REPUBLIK
- BESITZ eines gemeinsamen Begräbnisplatzes
- gemeinsame religiöse Feiern, sacra gentilicia
- die Verpflichtung, nicht innerhalb der Gens zu heiraten
- gemeinsamer Grundbesitz
- gegenseitige Verpflichtung zu Hilfe, Verteidigung und Abwehr von Unrecht
- das Recht, den Gentilnamen zu tragen
- das Recht, Fremde in die Gens zu adoptieren
- das Recht, Häuptlinge zu wählen und abzusetzen
gentesrecht.1225299810.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 11:34 (Externe Bearbeitung)