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gerichtsverhandlung

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GERICHTSVERHANDLUNG

attische Gerichtsverhandlung

Dikasteria
- jeder BÜRGER kann Anklage erheben, der STAAT selbst durfte nicht auftreten
- der vorstehende Beamte muß den Prozeß vorbereiten und fordert den EID von den Parteien
- Vortrag der Parteien, die jeweils Zeugen oder FREUNDe für sich sprechen lassen durften, danach äußerten sich die Richter dafür oder dagegen, ein Unentschieden gab es nicht
- die Parteien ließen sich nicht selten durch sogenannte Logographen die Reden schreiben, aber jede Rede mußte vom Ankläger und Verteidiger selbst vorgetragen werden, d.h., sie durfte auch nicht abgelesen werden
- geheime Abstimmung mit einem Stimmstein, in den ein Stäbchen gebohrt wurde, das voll (ja) oder hohl (nein) war → keiner konnte sehen, welches URTEIL der ANDERE abgab
- keine Debatte\ - die einfache MEHRHEIT reichte aus, die KLAGE durchzubringen, alles andere endete mit dem Freispruch des Angeklagten
- die Volksversammlung (Ekklesia) kann die Beschlüsse der Dikasteria nicht ändern
- die Richter wurden täglich neu ausgelost → keine Bestechung möglich
- der Verlierer zahlt die Buße
- die Richter erhalten drei Obolen pro Verhandlung → schlechte Bezahlung

gerichtsverhandlung.1231284168.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:34 (Externe Bearbeitung)