Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
GIERKE
Otto Gierke
um 1880
JURIST
Lehre
- der Begründer der Genossenschaftstheorie → das Wesentliche des modernen STAATes ist neben der politischen Unterordnung unter die HERRSCHAFT die soziale Zusammenordnung in der Genossenschaft
- das VOLK gibt sich Gestalt in seinem RECHT, schafft sich ein Organ seines BEWUßTSEINs
- Staat und Recht sind ebenbürtige Mächte → es besteht die Tendenz, daß Recht und Macht sich finden und dadurch der sonst unerträgliche Spannungszustand beseitigt wird
- Recht ist ohne Staat nicht denkbar, aber keines ist durch das andere oder vor dem anderen bestehend
- der Herrscherwille ist nicht die letzte Quelle des Rechts, sondern das berufene Organ des VOLKes für den Ausspruch des vom Volksleben hervorgebrachten Rechtsbewußtseins → das Volk wählt sich seinen HERRSCHER!