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graf

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graf [2012/07/17 12:48] Robert-Christian Knorrgraf [2019/07/28 16:12] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 vom germanischen //gerefa// für Einnehmer, Richter\\ vom germanischen //gerefa// für Einnehmer, Richter\\
-- wurde auf dem [[Gau]]-Thing von den Anwesenden gewählt\\+- wurde auf dem [[Gau]]-[[Thing]] von den Anwesenden gewählt\\
 - seit merowingischer [[Zeit]] an der Spitze eines besonderen Verwaltungsbezirks → zuerst nur Vollstreckungsbeamter mit militärischer [[Gewalt]]\\ - seit merowingischer [[Zeit]] an der Spitze eines besonderen Verwaltungsbezirks → zuerst nur Vollstreckungsbeamter mit militärischer [[Gewalt]]\\
-- seit [[Karolinger]]n durch Verdrängung des //thunginus// - [[Richter]], [[lex salica]] - ordentlicher Richter im [[Gau]], und zwar Hochrichter mit besonderem Grafen[[bann]], später regelmäßig mit [[Königsbann]], außerdem mit polizeilichen und fiskalischen Befugnissen\\+- seit [[Karolinger]]n durch [[Verdrängung]] des //thunginus// - [[Richter]], [[lex salica]] - ordentlicher Richter im [[Gau]], und zwar Hochrichter mit besonderem Grafen[[bann]], später regelmäßig mit [[Königsbann]], außerdem mit polizeilichen und fiskalischen Befugnissen\\
 - seit Ludwig I. ein Amt zu [[Lehen]] - seit 9. Jahrhundert erblich\\ - seit Ludwig I. ein Amt zu [[Lehen]] - seit 9. Jahrhundert erblich\\
 - der militärische [[Charakter]] tritt zurück\\ - der militärische [[Charakter]] tritt zurück\\
 - Graf wurde Titel eines Landesherrn\\ - Graf wurde Titel eines Landesherrn\\
 - anders als die Markgrafen gestellt\\ - anders als die Markgrafen gestellt\\
-- unter dem bayrischen Herzog Heinrich wurde auf dem [[Ranshofener Landtag]] ein Gesetz angenommen, das die Grafen in volle Abhängigkeit zum [[Herzog]] stellten, wodurch der Herzog gegenüber dem Grafen im [[Besitz]] königlicher [[Recht]]e stand+- unter dem bayrischen Herzog Heinrich wurde auf dem [[Ranshofener Landtag]] ein [[Gesetz]] angenommen, das die Grafen in volle Abhängigkeit zum [[Herzog]] stellten, wodurch der Herzog gegenüber dem Grafen im [[Besitz]] königlicher [[Recht]]e stand
   * durfte keinen Geächteten schützen, sonst Titelverlust   * durfte keinen Geächteten schützen, sonst Titelverlust
   * durfte keinen Geächteten vor dem Gericht verteidigen, sonst Titelverlust   * durfte keinen Geächteten vor dem Gericht verteidigen, sonst Titelverlust
- - jene, welche von [[Alter]]s her die regelmäßigen Vertreter des Königs im Gericht und im [[Heer]]e, überhaupt in den staatlichen Angelegenheiten waren\\+ - jene, welche von [[Alter]]s her die regelmäßigen Vertreter des Königs im [[Gericht]] und im [[Heer]]e, überhaupt in den staatlichen Angelegenheiten waren\\
 - hat die [[Ehre]] und die Rechte des [[Reich]]s wahrzunehmen und zu verteidigen → aus dem Verwaltungsauftrag - als //beneficium// -  wuchs die Funktion der [[Regierung]] \\ - hat die [[Ehre]] und die Rechte des [[Reich]]s wahrzunehmen und zu verteidigen → aus dem Verwaltungsauftrag - als //beneficium// -  wuchs die Funktion der [[Regierung]] \\
 - übt Gewalt durch Bann, [[Befehl]] und [[Urteil]], die ihm durch den König übertragene [[Macht]] zur Sicherung des Rechts (Waitz) - übt Gewalt durch Bann, [[Befehl]] und [[Urteil]], die ihm durch den König übertragene [[Macht]] zur Sicherung des Rechts (Waitz)
graf.1342522118.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:37 (Externe Bearbeitung)