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grundrecht

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grundrecht [2009/02/18 21:37] Robert-Christian Knorrgrundrecht [2019/07/28 16:12] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ===== österreichische Grundrechte ===== ===== österreichische Grundrechte =====
 - fanden in der Dezemberverfassung vom 21.12.1867 erneut Verankerung\\ - fanden in der Dezemberverfassung vom 21.12.1867 erneut Verankerung\\
-- österreichisches Staatsbürgerrecht für alle Angehörigen des im Reichsrat Vertretenen+- österreichisches Staatsbürgerrecht für alle Angehörigen des im [[Reichsrat]] Vertretenen 
 + 
 +   * [[Gleichheit]] aller [[Staatsbürger]] vor dem [[Gesetz]] 
 +   * gleiche Zugänglichkeit aller Staatsbürger zu den Ämtern 
 +   * [[Freizügigkeit]] des Vermögens; aktives und passives Gemeindewahlrecht gemäß der Steuerleistung; Auswanderungsfreiheit nach [[Wehrpflicht]] 
 +   * Unverletzlichkeit des [[Eigentum]]s 
 +   * Niederlassungsfreiheit 
 +   * Bauernbefreiung und Grundentlastung; [[Aufhebung]] der Untertänigkeit und Hörigkeit 
 +   * [[Freiheit]] der [[Person]] 
 +   * Unverletzlichkeit des Hausrechts 
 +   * Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses - Einschränkungen durch StGG 
 +   * Petitionsrecht für jedermann 
 +   * Versammlungs- und Vereinsfreiheit 
 +   * [[Meinung]]sfreiheit 
 +   * [[Glauben]]s- und [[Gewissen]]sfreiheit mit Vorbehalt auf Erfüllung staatsbürgerlicher [[Pflicht]]en 
 +   * Gleichbehandlung der verschiedenen [[Kirche]]n 
 +   * nicht staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften dürfen ihre [[Religion]] häuslich ausüben 
 +   * Freiheit der [[Wissenschaft]] und [[Lehre]] 
 +   * Berufs- und Ausbildungsfreiheit 
 +   * Sprachfreiheit in Ansehung des Landesüblichen 
 +  
 + 
 +===== preußische Grundrechte ===== 
 + 
 +- [[http://www.vonwolkenstein.de/texte/preuszische_verfassung_1850.pdf|Verfassung von 1850]]\\ 
 +fixierte uneingeschränkte Grundrechte 
 +  * Gleichheit vor dem Gesetz (§ 4) 
 +  * persönliche Freiheit (§ 5) 
 +  * Unverletzlichkeit der Wohnung (§ 6) 
 +  * nur gesetzliche Richter dürfen Recht sprechen (§ 7) 
 +  * Eigentum von Toten darf nicht konfisziert werden (§ 10) 
 +  * Religionsfreiheit (§ 12) 
 +  * jede religiöse [[Gemeinschaft]] ordnet ihre Angelegenheiten selbst (§ 15) 
 +  * freie Wissenschaft und Lehre (§ 20) 
 +  * jeder staatlich geprüfte Lehrer darf unterrichten (§ 22) 
 +  * Unterricht an öffentlichen Schulen/Universitäten ist unentgeltlich (§ 25) 
 +  * Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen (§ 29) 
 +  * Petitionsrecht für den einzelnen Preußen (§ 32) 
  
-  * [[Gleichheit]] aller Staatsbürger vor dem [[Gesetz]] 
-  * gleiche Zugänglichkeit aller Staatsbürger zu den Ämtern 
-  * Freizügigkeit des Vermögens; aktives und passives Gemeindewahlrecht gemäß der Steuerleistung; Auswanderungsfreiheit nach Wehrpflicht 
-  * Unverletzlichkeit des [[Eigentum]]s 
-  * Niederlassungsfreiheit 
-  * Bauernbefreiung und Grundentlastung; Aufhebung der Untertänigkeit und Hörigkeit 
-  * [[Freiheit]] der Person 
-  * Unverletzlichkeit des Hausrechts 
-  * Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses - Einschränkungen durch StGG 
-  * Petitionsrecht für jedermann 
-  * Versammlungs- und Vereinsfreiheit 
-  * [[Meinung]]sfreiheit 
-  * [[Glauben]]s- und [[Gewissen]]sfreiheit mit Vorbehalt auf Erfüllung staatsbürgerlicher [[Pflicht]]en 
-  * Gleichbehandlung der verschiedenen [[Kirche]]n 
-  * nicht staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften dürfen ihre [[Religion]] häuslich ausüben 
-  * Freiheit der [[Wissenschaft]] und [[Lehre]] 
-  * Berufs- und Ausbildungsfreiheit 
-  * Sprachfreiheit in Ansehung des Landesüblichen 
  
grundrecht.1234989478.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:38 (Externe Bearbeitung)