halbfreie
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HALBFREIE
- ehemalige Freie, die in ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Großen geraten waren beziehungsweise Angehörige unterworfener Völker
- standen nicht ins sachenrechtlichem EIGENTUM zu ihrem HERRn
- waren rechtsfähig
- zahlten dem Herrn eine Abgabe, maritagium, und waren an die SCHOLLE gebunden, glebae adscripti
halbfreie.1492152374.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:39 (Externe Bearbeitung)