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hegel_vs._schelling

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HEGEL-SCHELLING

- kannten sich bereits seit 1790, Tübinger Stift, als sie mit HÖLDERLIN ein Zimmer teilten
- Hegel versuchte, das gesamte Sein als Geist-Sein und Geistesschöpfung zu erweisen, während Schelling als 15jähriger an einer Dissertation zum Thema „Sündenfall“ arbeitete
- Hölderlin wirkte in seiner Nachdenklichkeit und gleichzeitiger Begeisterung für die „Erklärung der Menschenrechte“ des Abbe Sieyes auf beide ein

HegelSchelling
was ist → KATEGORIE der WIRKLICHKEIT ist das Fundierende → die sich manifestierende FREIHEIT, die nicht in sich steckenbleibt - der Freiheitsbegriff holt sich nicht einwas sein soll, deontisches MOMENT → Kategorie der MÖGLICHKEIT ist bestimmend → Freiheit schwingt im Noch-nicht - auch Verschiedenheit des Zeitbegriffs
- Entwicklung von VERSTAND zur VERNUNFT → Aufheben im dreifachen SINN → systemimmanenter Zusammenhang- keine dialektischen Übergänge → PRINZIP der intellektuellen ANSCHAUUNG, die über alle Forderungen der PHILOSOPHIE erhaben ist; kein dialektischer ZUSAMMENHANG zwischen Vernunft und Verstand

siehe auch VERSTAND vs. VERNUNFT

hegel_vs._schelling.1710394575.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/03/14 06:36 von Robert-Christian Knorr