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hexenbulle

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HEXENBULLE

1484
- eine durch Innozenz VIII. verkündete Bestimmung, die als kirchenrechtliche Grundlage der HEXENPROZEße galt
- wurde initiiert durch die DOMINIKANER Jakob Sprenger und Heinrich Institoris, die als Tatbestand der Überführung Bündnis beziehungsweise körperliche Vereinigung mit dem TEUFEL bezeichneten → konnte durch FOLTER ermittelt werden - das Geständnis als sicherstes Beweismittel
- führte 1487 zur Niederlegung einer Prozeßvorschrift, dem Hexenhammer; malleus maleficarum

hexenbulle.1227376555.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:42 (Externe Bearbeitung)