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hexenbulle

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hexenbulle [2009/05/04 18:23] Robert-Christian Knorrhexenbulle [2019/07/28 16:12] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 - eine durch [[Innozenz#Innozenz VIII.]] verkündete Bestimmung, die als kirchenrechtliche Grundlage der Hexenprozesse galt\\ - eine durch [[Innozenz#Innozenz VIII.]] verkündete Bestimmung, die als kirchenrechtliche Grundlage der Hexenprozesse galt\\
-- wurde initiiert durch die [[Dominikaner]] Jakob Sprenger und Heinrich Institoris, die als Tatbestand der Überführung Bündnis beziehungsweise körperliche Vereinigung mit dem [[Teufel]] bezeichneten → konnte durch [[Folter]] ermittelt werden - das Geständnis als sicherstes Beweismittel\\+- wurde initiiert durch die [[Dominikaner]] [[Sprenger#Jakob Sprenger]] und Heinrich Institoris, die als Tatbestand der Überführung Bündnis beziehungsweise körperliche [[Vereinigung]] mit dem [[Teufel]] bezeichneten → konnte durch [[Folter]] ermittelt werden - das Geständnis als sicherstes Beweismittel\\
 - führte 1487 zur Niederlegung einer Prozeßvorschrift, dem Hexenhammer; //[[malleus maleficarum]]// - führte 1487 zur Niederlegung einer Prozeßvorschrift, dem Hexenhammer; //[[malleus maleficarum]]//
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 +===== theologische Basis =====
 +Bibelstellen im [[Testament#Altes Testament|Alten Testament]], die den [[Juden]] vorschrieben, wie sie mit Zauberern bzw. [[Hexe#Hexen]] umzugehen hätten:
 +  * 2. Mose 22, 17 (18): Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
 +  * 3. Mose 20, 6: Wenn eine [[Seele]] sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachhuret, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem [[Volk]] rotten.
 +  * 3. Mose 20, 27: Wenn ein [[Weib]] oder [[Mann]] ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr [[Blut]] sei auf ihnen.
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hexenbulle.1241454208.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:42 (Externe Bearbeitung)