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hexenprobe

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 - übernehmen die [[Rolle]] des [[Beweis#Beweises]] \\ - übernehmen die [[Rolle]] des [[Beweis#Beweises]] \\
-  * Wasserprobe: Hexe gefesselt ins [[Wasser]] werfen: geht sie unter = unschuldig, aber tot; schwimmt sie oben = schuldig und Verbrennung;+- es wurde eine Heilzeit von drei Tagen eingeräumt (z.B. bei Verbrennungen); war nach drei Tagen kein Heilungsprozeß zu erkennen, bedeutete das [[Schuld]] 
 +  [[Wasserprobe]]: Hexe gefesselt ins [[Wasser]] werfen: geht sie unter = unschuldig, aber meist tot; schwimmt sie oben = schuldig und Verbrennung;
   * Wiegeprobe: geringeres Gewicht der [[Hexe]] auf der Waage feststellen;   * Wiegeprobe: geringeres Gewicht der [[Hexe]] auf der Waage feststellen;
   * Nadelprobe: Hexenmal, das der [[Teufel]] zum [[Zeichen]] des Paktes der Hexe einbrennt. Warzen, Muttermale werden mit einer Nadel angestochen, wenn sie schmerzunempfindlich und nicht bluten, dann Verbrennung;   * Nadelprobe: Hexenmal, das der [[Teufel]] zum [[Zeichen]] des Paktes der Hexe einbrennt. Warzen, Muttermale werden mit einer Nadel angestochen, wenn sie schmerzunempfindlich und nicht bluten, dann Verbrennung;
-  * Eisenprobe: ehemaliges Gottesurteil - glühendes Eisen in die Hände, verbrennt es die Hand = schuldig.+  * Eisenprobe: ehemaliges [[Gottesurteil]] - glühendes Eisen in die Hände, verbrennt es die Hand und diese zeigt auch nach drei Tagen keinen Heilungsprozeß = schuldig.
  
hexenprobe.1282818611.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:42 (Externe Bearbeitung)