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inquisition

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INQUISITION

Befragung vor einem Gericht

Inquisitionsprozeß

- ersetzte ab dem 13. Jahrhundert mehr und mehr die mittelalterliche Strafverfolgung → an Stelle des privaten Ausgleichs traten die bald nicht mehr ablösbaren „peinlichen“ STRAFEn als öffentliche Verstümmelungen und Tötungen, auch EHREnstrafen
- der STAAT übernahm mehr und mehr den Anspruch auf SÜHNE und Abschreckung (Danker)
- der Angeklagte war OBJEKT, nicht SUBJEKT des Prozesse → auslösend für die Initiierung des Inquisitionsprozesses war die vehemens suspitio
- der RICHTER sollte auch die INTERESSEn des Angeklagten vertreten → alles zielte auf das Geständnis, das vor dem Richter wiederholt werden mußte
- ÖFFENTLICHKEIT, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit waren seit der Constitutio Criminalis Carolina zunehmend nicht mehr gegeben, das Verfahren war vielmehr schriftlich, geheim und mittelbar durch Akten → am Ende stand der Endliche Rechtstag, der das URTEIL verkündete
- es gab keine Berufung

inquisition.1249397238.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:47 (Externe Bearbeitung)