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kameralprozess

KAMERALPROZESS

- unterschied sich vom deutschrechtlichen Verfahren dahingehend, daß er geheim und schriftlich war
- allerdings wurden Audienzen eingeführt/übernommen, damit das sächsische Prozeßrecht – siehe sächsischer Prozeß - Eingang fände
- im 16./17. Jahrhundert verbanden sich beide Rechtsformen zu dem neuen Kameralprozeß

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