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kammergericht

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 - ist mit studierten [[Jurist]]en besetzt\\ - ist mit studierten [[Jurist]]en besetzt\\
-- erstmals 1415 nachweisbar und wird zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Ewigen Landfrieden 1495\\+- erstmals 1415 nachweisbar und wird zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für den [[Landfrieden#Ewigen Landfrieden]] 1495\\
 - 1495 wurde das [[Reichskammergericht]] als ein Gericht mit Beteiligung der Stände installiert: der [[Richter]] kam aus dem Reichsfürstenstand, die 16 Beisitzer oder Urteiler waren zur Hälfte gelehrte Juristen und zur anderen Adelige, dabei mindestens Reichsritter\\ - 1495 wurde das [[Reichskammergericht]] als ein Gericht mit Beteiligung der Stände installiert: der [[Richter]] kam aus dem Reichsfürstenstand, die 16 Beisitzer oder Urteiler waren zur Hälfte gelehrte Juristen und zur anderen Adelige, dabei mindestens Reichsritter\\
 - die Ernennung von Richtern und Urteilern blieb von Anfang an strittig → 1507 einigte man sich darauf, daß der [[König]] den Richter entsandte, während die Urteiler in einem komplizierten Verfahren im Zusammenwirken von König, Kurfürsten und Reichskreisen bestimmt wurden\\ - die Ernennung von Richtern und Urteilern blieb von Anfang an strittig → 1507 einigte man sich darauf, daß der [[König]] den Richter entsandte, während die Urteiler in einem komplizierten Verfahren im Zusammenwirken von König, Kurfürsten und Reichskreisen bestimmt wurden\\
kammergericht.1282818928.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:50 (Externe Bearbeitung)