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konzept [2010/12/19 15:10] Robert-Christian Knorrkonzept [2024/01/06 10:16] (aktuell) – [§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft] Robert-Christian Knorr
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 - wie man etwas aufbauen muß, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen - wie man etwas aufbauen muß, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen
  
-===== Konzept für einem erfolgreichen Fußballverein - ein Beispiel =====+===== Konzept für einen Fußballverein - ein Beispiel ===== 
 ==== A. Allgemeine Bestimmungen ==== ==== A. Allgemeine Bestimmungen ====
  
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 2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\ 2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\
-3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf Lebenszeit ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\+3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf [[Lebenszeit]] ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\
 4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\ 4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\
 5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt: 5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt:
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 === § 8 Erwerb der Mitgliedschaft === === § 8 Erwerb der Mitgliedschaft ===
  
-1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, Gesellschaft und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ +1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ 
-2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\+2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die [[Entscheidung]] über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\
 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\ 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\
 4. Es besteht eine Beitragsordnung, die von der MV jährlich genehmigt werden muß. Aus dieser ergibt sich die Aufnahmegebühr und die Beitragshöhe. Die Beitragspflicht besteht mindestens für die Dauer eines Jahres vom Tage der Aufnahme an. Ein Ausschluß erfolgt bei mehr als dreimonatigem Beitragsrückstand. Es gilt der Monatsletzte.\\ 4. Es besteht eine Beitragsordnung, die von der MV jährlich genehmigt werden muß. Aus dieser ergibt sich die Aufnahmegebühr und die Beitragshöhe. Die Beitragspflicht besteht mindestens für die Dauer eines Jahres vom Tage der Aufnahme an. Ein Ausschluß erfolgt bei mehr als dreimonatigem Beitragsrückstand. Es gilt der Monatsletzte.\\
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 1. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, nach Maßgabe dieser Satzung sowie der Vereins- und Bereichsordnung am Vereinsleben teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und/oder ein [[Amt]] auszuüben.\\ 1. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, nach Maßgabe dieser Satzung sowie der Vereins- und Bereichsordnung am Vereinsleben teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und/oder ein [[Amt]] auszuüben.\\
 2. Das Teilnahme- und das Stimmrecht für die MV können nicht übertragen werden.\\ 2. Das Teilnahme- und das Stimmrecht für die MV können nicht übertragen werden.\\
-3. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit in der Geschäftsstelle des Vereins bzw. in der MV den Rechenschaftsbericht des Präsidiums einschließlich des Jahresabschlusses sowie den Bericht des Aufsichtsrates und der Kassenprüfer einzusehen. Gegenüber Nichtmitgliedern ist über die Daten Stillschweigen zu wahren. +3. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit in der Geschäftsstelle des Vereins bzw. in der MV den Rechenschaftsbericht des Präsidiums einschließlich des Jahresabschlusses sowie den [[Bericht]] des Aufsichtsrates und der Kassenprüfer einzusehen. Gegenüber Nichtmitgliedern ist über die Daten [[Stillschweigen]] zu wahren. 
  
 ==== C. Organe und Zuständigkeiten ==== ==== C. Organe und Zuständigkeiten ====
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   * der MV vor Beginn ihrer Sitzung einen Prüfbericht schriftlich vorzulegen und auf Wunsch einzelner Mitglieder auf der MV auch mündlich Rede und Antwort zu stehen;   * der MV vor Beginn ihrer Sitzung einen Prüfbericht schriftlich vorzulegen und auf Wunsch einzelner Mitglieder auf der MV auch mündlich Rede und Antwort zu stehen;
   * bei ordnungsgemäßer Durchführung der Kassengeschäfte die Entlastung des Präsidenten durch den Aufsichtsrat zu beantragen.   * bei ordnungsgemäßer Durchführung der Kassengeschäfte die Entlastung des Präsidenten durch den Aufsichtsrat zu beantragen.
-9. Jedes Mitglied darf Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern, die den Verein betreffen, auf der MV zur Sprache bringen. Die MV entscheidet, ob der Streitfall auf den Tagungsordnung kommt bzw. an einen Ausschuß verwiesen wird. Falls dort keine Einigung erzielt werden kann, darf vom betroffenen Mitglied ein Antrag gestellt werden, vor dem Aufsichtsrat den Streit zu entscheiden.+9. Jedes Mitglied darf Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern, die den Verein betreffen, auf der MV zur Sprache bringen. Die MV entscheidet, ob der Streitfall auf den Tagungsordnung kommt bzw. an einen Ausschuß verwiesen wird. Falls dort keine Einigung erzielt werden kann, darf vom betroffenen Mitglied ein Antrag gestellt werden, vor dem Aufsichtsrat den [[Streit]] zu entscheiden.
  
  
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 2. Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern des Vereins zusammen: 2. Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern des Vereins zusammen:
   * zwei von der MV gewählte Mitglieder des Fanrats/Fan-Forums;   * zwei von der MV gewählte Mitglieder des Fanrats/Fan-Forums;
-  * ein vom Bürgermeister der Stadt Magdeburg bestimmter Vertreter, der keiner politischen Partei angehören darf;+  * ein vom Bürgermeister der Stadt Magdeburg bestimmter Vertreter, der keiner politischen [[Partei]] angehören darf;
   * zwei von der MV gewählte Mitglieder des Vereins aus dem Sponsorenpool;   * zwei von der MV gewählte Mitglieder des Vereins aus dem Sponsorenpool;
   * zwei von der MV gewählte ehemalige Spieler/Trainer des Vereins.   * zwei von der MV gewählte ehemalige Spieler/Trainer des Vereins.
 3. Der Aufsichtsrat tagt zu einem von den neugewählten Mitgliedern festgelegten Termin einmal im Monat. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlußfassungen erfolgen in allen Fällen ohne Enthaltungen bei höchstens einer Gegenstimme. Der Aufsichtsrat darf erst dann wieder auseinandergehen, wenn die auf der Tagesordnung befindlichen Fragestellungen beantwortet bzw. entschieden wurden. \\ 3. Der Aufsichtsrat tagt zu einem von den neugewählten Mitgliedern festgelegten Termin einmal im Monat. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlußfassungen erfolgen in allen Fällen ohne Enthaltungen bei höchstens einer Gegenstimme. Der Aufsichtsrat darf erst dann wieder auseinandergehen, wenn die auf der Tagesordnung befindlichen Fragestellungen beantwortet bzw. entschieden wurden. \\
 4. Ist der Aufsichtsrat durch dauerhaften Ausfall eines Mitglieds (Krankheit oder Tod) nicht mehr beschlußfähig, haben unverzüglich Nachwahlen stattzufinden. \\ 4. Ist der Aufsichtsrat durch dauerhaften Ausfall eines Mitglieds (Krankheit oder Tod) nicht mehr beschlußfähig, haben unverzüglich Nachwahlen stattzufinden. \\
-5. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit von Präsident und Trainer. Er kann zu diesem Zwecke den Präsidenten bzw. Trainer vorladen. Der Präsident darf durch den Aufsichtsrat entlassen werden, der Trainer nicht.\\+5. Der Aufsichtsrat kontrolliert die [[Arbeit]] von Präsident und Trainer. Er kann zu diesem Zwecke den Präsidenten bzw. Trainer vorladen. Der Präsident darf durch den Aufsichtsrat entlassen werden, der Trainer nicht.\\
 6. Der Aufsichtsrat verfügt die Verpflichtung neuer Spieler. Er läßt sich vom Trainer oder bestellten Bevollmächtigten Spieler vorstellen. Die Verpflichtung des neuen Spielers erfolgt nur dann, sofern Präsident/Manager und Trainer gehört wurden, aber unabhängig vom Urteil der Vorgeladenen. Der Aufsichtsrat hat darauf zu achten, nicht gegen die Wünsche des Trainers zu arbeiten, ist diesem aber keine Rechenschaft schuldig, wohl aber der MV.\\ 6. Der Aufsichtsrat verfügt die Verpflichtung neuer Spieler. Er läßt sich vom Trainer oder bestellten Bevollmächtigten Spieler vorstellen. Die Verpflichtung des neuen Spielers erfolgt nur dann, sofern Präsident/Manager und Trainer gehört wurden, aber unabhängig vom Urteil der Vorgeladenen. Der Aufsichtsrat hat darauf zu achten, nicht gegen die Wünsche des Trainers zu arbeiten, ist diesem aber keine Rechenschaft schuldig, wohl aber der MV.\\
 7. Der Aufsichtsrat bestellt zwei unabhängig voneinander arbeitende Wirtschaftsprüfer, die nach Abschluß des Geschäftsjahres den vom Präsidenten/Manager erstellten Jahresabschluß und den Lagebericht prüfen. Sollte der DFB oder der Ligaverband die Prüfung durch einen dritten Wirtschaftsprüfer vorschreiben, hat dieser die genannten Unterlagen zu prüfen.\\ 7. Der Aufsichtsrat bestellt zwei unabhängig voneinander arbeitende Wirtschaftsprüfer, die nach Abschluß des Geschäftsjahres den vom Präsidenten/Manager erstellten Jahresabschluß und den Lagebericht prüfen. Sollte der DFB oder der Ligaverband die Prüfung durch einen dritten Wirtschaftsprüfer vorschreiben, hat dieser die genannten Unterlagen zu prüfen.\\
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 === § 15 Der Präsident === === § 15 Der Präsident ===
  
-1.Das Präsident wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Es genügt einfache Mehrheit der Stimmen. Der Präsident muß mindestens fünf Jahre Mitglied des Vereins sein, um gewählt werden zu dürfen. Wiederwahl ist möglich. +1. Das Präsident wird von der Mitgliederversammlung für ein [[Jahr]] gewählt. Es genügt einfache Mehrheit der Stimmen. Der Präsident muß mindestens fünf Jahre Mitglied des Vereins sein, um gewählt werden zu dürfen. Wiederwahl ist möglich.\\ 
-2.Der Präsident ist für den reibungslosen Ablauf der Tagesgeschäfte  und die Geschäftsordnung des Vereins verantwortlich (Geschäftsführung) und vertritt der Verein nach außen.  +2. Der Präsident ist für den reibungslosen Ablauf der Tagesgeschäfte  und die Geschäftsordnung des Vereins verantwortlich (Geschäftsführung) und vertritt den Verein nach außen. \\ 
-3.Der Präsident darf für die unter § 15, Abs. 2 genannten Pflichten die notwendigen Angestellten (Manager, Schatzmeister, Trainer, Berater, Geschäftsstellenangestellte etc.) für den Verein bestellen und entlassen. Diese Angestellten müssen kein Mitglied des Vereins sein. Er ist verpflichtet, einen Stellvertreter zu ernennen. Dieser muß Mitglied des Vereins sein. +3. Der Präsident darf für die unter § 15, Abs. 2 genannten Pflichten die notwendigen Angestellten (Manager, Schatzmeister, Trainer, Berater, Geschäftsstellenangestellte etc.) für den Verein bestellen und entlassen. Diese Angestellten müssen kein Mitglied des Vereins sein. Er ist verpflichtet, einen Stellvertreter zu ernennen. Dieser muß Mitglied des Vereins sein.\\ 
-4.Der Präsident hat die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten.  +4. Der Präsident hat die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten. \\ 
-5.Bei Ausfall des Präsidenten übernimmt der Stellvertreter für den Rest der Amtsdauer. Er hat einen neuen Stellvertreter zu bestellen, der Mitglied des Vereins sein muß. +5. Bei Ausfall des Präsidenten übernimmt der Stellvertreter für den Rest der Amtsdauer. Er hat einen neuen Stellvertreter zu bestellen, der Mitglied des Vereins sein muß.\\ 
-6.Der Präsident ist verpflichtet, den Aufsichtsrat bei drohenden Verlusten, Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und Verstößen gegen Auflagen des DFB und/oder des Ligaverbandes ohne schuldhaftes Zögern unverzüglich zu informieren. Weiters erstellt der Präsident den jährlichen Finanzplan und den Jahresabschluß. +6. Der Präsident ist verpflichtet, den Aufsichtsrat bei drohenden Verlusten, Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und Verstößen gegen Auflagen des DFB und/oder des Ligaverbandes ohne schuldhaftes Zögern unverzüglich zu informieren. Weiters erstellt der Präsident den jährlichen Finanzplan und den Jahresabschluß.\\ 
-7.Die Amtszeit sowie die Rechte und Pflichten des Präsidenten enden erst, wenn ein neuer Präsident von der MV gewählt wurde, sowie der Aufsichtsrat den Präsidenten von seinen Aufgaben entband. +7. Die Amtszeit sowie die Rechte und Pflichten des Präsidenten enden erst, wenn ein neuer Präsident von der MV gewählt wurde, sowie der Aufsichtsrat den Präsidenten von seinen Aufgaben entband.\\ 
-8.Der Präsident hat dafür zu sorgen, daß Spieler in vereinseigenen Wohnungen bzw. Häusern untergebracht werden können. Die entsprechenden Rahmenbedingungen durch den Ankauf vereinseigenen Geländes mit entsprechenden Immobilien sind hinsichtlich der Verwendung der Vereinsgelder abzustimmen und allmählich zu schaffen. Den Eltern unmündiger Spieler ist bei der Arbeitssuche zu helfen.  +8. Der Präsident hat dafür zu sorgen, daß Spieler in vereinseigenen Wohnungen bzw. Häusern untergebracht werden können. Die entsprechenden Rahmenbedingungen durch den Ankauf vereinseigenen Geländes mit entsprechenden Immobilien sind hinsichtlich der Verwendung der Vereinsgelder abzustimmen und allmählich zu schaffen. Den Eltern unmündiger Spieler ist bei der Arbeitssuche zu helfen. \\ 
-9.Der Präsident ist verantwortlich für die Erstellung des Geschäftsberichts und legt ihn auf Wunsch der MV vor. +9. Der Präsident ist verantwortlich für die Erstellung des Geschäftsberichts und legt ihn auf Wunsch der MV vor.\\
-D. Spielphilosophie+
  
-==== D. Sportliches ==== +==== D. Spielphilosophie ==== 
-§ 16 Spielphilosophie+__Anmerkung__: Eine Spielphilosophie hat per se nichts in einer Vereinssatzung zu suchen. Da hier aber eher von einem Konzept die [[Rede]] ist, soll sie mit aufgenommen werden. Wer unverwechselbar sein möchte, der sollte sich nicht einen Trainer suchen, der seine eigene Spielphilosophie mitbringt, sondern einen, der die des Vereins zur Vollendung bringen kann. 
 +=== § 16 Spielphilosophie ===
  
-1.Es werden drei grundsätzliche Taktiken in allen Mannschaften des FCM eingeübt: +1. Es werden drei grundsätzliche Taktiken in allen Mannschaften des FCM eingeübt: 
-Dominanz: Gegen mutmaßlich defensiv operierende Gegner wird ein dominantes Mittelfeldspiel eingeübt, bei dem über schnelle Außenverteidiger und technisch und körperlich robuste Mittelfeldspieler das Spiel gemacht werden kann. +  * **Dominanz**: Gegen mutmaßlich defensiv operierende Gegner wird ein dominantes Mittelfeldspiel eingeübt, bei dem über schnelle Außenverteidiger und technisch und körperlich robuste Mittelfeldspieler das Spiel gemacht werden kann. 
-Kontertaktik: Gegen mutmaßlich spielstärkere Mannschaften ist ein Spiel einzuüben, das das Mittelfeld schnell überbrückt, schnelle Außenstürmer und Verteidiger nutzt, die den Abschluß suchen. +  * **Kontertaktik**: Gegen mutmaßlich spielstärkere Mannschaften ist ein Spiel einzuüben, das das Mittelfeld schnell überbrückt, schnelle Außenstürmer und Verteidiger nutzt, die den Abschluß suchen. 
-Grundtaktik: Doppelpaßspiel im Mittelfeld, allmähliches Vorrücken und Steilpaßspiel auf schnelle Außen, die den kopfballstarken Mittelstürmer suchen. +  * **Grundtaktik**: Doppelpaßspiel im Mittelfeld, allmähliches Vorrücken und Steilpaßspiel auf schnelle Außen, die den kopfballstarken Mittelstürmer suchen. 
-2.Die Trainer des FCM haben von den Jugendmannschaften an Standardsituationen einzuüben, in die die gesamte Mannschaft eingebunden ist. So sind bestimmte Spielzüge, die vom Trainer der ersten Männermannschaft entwickelt werden, für alle Mannschaften des FCM zu automatisieren. Jeder Spieler muß in bestimmten Spielsituationen wissen, was er zu tun hat. +2. Die Trainer des FCM haben von den Jugendmannschaften an Standardsituationen einzuüben, in die die gesamte Mannschaft eingebunden ist. So sind bestimmte Spielzüge, die vom Trainer der ersten Männermannschaft entwickelt werden, für alle Mannschaften des FCM zu automatisieren. Jeder Spieler muß in bestimmten Spielsituationen wissen, was er zu tun hat.\\ 
-3.Der Trainer entscheidet über die Aufstellung und den Einsatz der passenden Taktik im Spiel. +3. Der Trainer entscheidet über die Aufstellung und den Einsatz der passenden Taktik im Spiel.\\ 
-4.Der Trainingsbetrieb wird vom jeweilig verantwortlichen Trainer geleitet und organisiert. Der Trainer der ersten Männermannschaft ist den anderen Trainern gegenüber weisungsberechtigt und verantwortlich für die Durchsetzung der Spielphilosophie im Verein. Er bestimmt nach Absprache mit dem Präsidenten die Verpflichtung und Entlassung von Assistenten und Trainern für die anderen Mannschaften des FCM und darf selbst nur vom Präsidenten entlassen werden. +4. Der Trainingsbetrieb wird vom jeweilig verantwortlichen Trainer geleitet und organisiert. Der Trainer der ersten Männermannschaft ist den anderen Trainern gegenüber weisungsberechtigt und verantwortlich für die Durchsetzung der Spielphilosophie im Verein. Er bestimmt nach Absprache mit dem Präsidenten die Verpflichtung und Entlassung von Assistenten und Trainern für die anderen Mannschaften des FCM und darf selbst nur vom Präsidenten entlassen werden.\\ 
-5.Es sind während des Trainings Synergieeffekte durch Zusammenarbeit mit Leichtathletik-, Wasserball-, Schwimm- und Ruder-Spezialisten zu erzielen. +5. Es sind während des Trainings Synergieeffekte durch Zusammenarbeit mit Leichtathletik-, Wasserball-, Schwimm- und Ruder-Spezialisten zu erzielen.\\ 
-6.Die Trainer haben sich selbständig auf den neusten Stand hinsichtlich der Anwendung von Trainingsmethoden zu bringen. +6. Die Trainer haben sich selbständig auf den neusten Stand hinsichtlich der Anwendung von Trainingsmethoden zu bringen.\\ 
-7.Es ist auf Schnelligkeit und Beidfüßigkeit bei allen Spielern zu achten.+7. Es ist auf Schnelligkeit und Beidfüßigkeit bei allen Spielern zu achten.
  
  
  
-E. Sonstiges+==== E. Sonstiges ====
  
  
-§ 17 Inkompatibilität+=== § 17 Inkompatibilität ===
  
  
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-§ 18 Auflösung+=== § 18 Auflösung ===
  
-1.Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen MV beschlossen werden. Die MV ist nur beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Der Auflösungsbeschluß bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. +1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen MV beschlossen werden. Die MV ist nur beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Der Auflösungsbeschluß bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.\\ 
-2.Ist diese MV nicht beschlußfähig, so muß eine weitere außerordentliche MV einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist. Sie entscheidet mit Dreiviertelmehrheit über die Auflösung. +2. Ist diese MV nicht beschlußfähig, so muß eine weitere außerordentliche MV einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist. Sie entscheidet mit Dreiviertelmehrheit über die Auflösung.\\ 
-3.Die Abstimmung erfolgt geheim. +3. Die Abstimmung erfolgt geheim. 
  
  
-§ 19 Gerichtsstand und Erfüllungsort+=== § 19 Gerichtsstand und Erfüllungsort ===
  
-Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Magdeburg (Elbe) in Sachsen-Anhalt.+Gerichtsstand und Erfüllungsort ist [[Magdeburg]] (Elbe) in Sachsen-Anhalt (Ostfalen).
  
  
-§ 20 Salvatorische Klausel+=== § 20 Salvatorische Klausel ===
  
 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame Bestimmung als beschlossen, wenn sie dem Sinne und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame Bestimmung als beschlossen, wenn sie dem Sinne und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
  
  
-§ 21 Inkrafttreten der Satzung+=== § 21 Inkrafttreten der Satzung ===
  
-Diese Satzung wurde in der MV am ... beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.+Diese Satzung wurde in der MV am ... beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in [[Kraft]].
  
-Magdeburg, den 07.07.09 
  
  
konzept.1292767827.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:54 (Externe Bearbeitung)