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konzept [2013/03/06 18:05] Robert-Christian Knorrkonzept [2024/01/06 10:16] (aktuell) – [§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft] Robert-Christian Knorr
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 2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\ 2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\
-3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf Lebenszeit ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\+3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf [[Lebenszeit]] ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\
 4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\ 4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\
 5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt: 5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt:
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 === § 8 Erwerb der Mitgliedschaft === === § 8 Erwerb der Mitgliedschaft ===
  
-1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, Gesellschaft und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ +1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ 
-2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\+2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die [[Entscheidung]] über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\
 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\ 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\
 4. Es besteht eine Beitragsordnung, die von der MV jährlich genehmigt werden muß. Aus dieser ergibt sich die Aufnahmegebühr und die Beitragshöhe. Die Beitragspflicht besteht mindestens für die Dauer eines Jahres vom Tage der Aufnahme an. Ein Ausschluß erfolgt bei mehr als dreimonatigem Beitragsrückstand. Es gilt der Monatsletzte.\\ 4. Es besteht eine Beitragsordnung, die von der MV jährlich genehmigt werden muß. Aus dieser ergibt sich die Aufnahmegebühr und die Beitragshöhe. Die Beitragspflicht besteht mindestens für die Dauer eines Jahres vom Tage der Aufnahme an. Ein Ausschluß erfolgt bei mehr als dreimonatigem Beitragsrückstand. Es gilt der Monatsletzte.\\
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 1. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, nach Maßgabe dieser Satzung sowie der Vereins- und Bereichsordnung am Vereinsleben teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und/oder ein [[Amt]] auszuüben.\\ 1. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, nach Maßgabe dieser Satzung sowie der Vereins- und Bereichsordnung am Vereinsleben teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und/oder ein [[Amt]] auszuüben.\\
 2. Das Teilnahme- und das Stimmrecht für die MV können nicht übertragen werden.\\ 2. Das Teilnahme- und das Stimmrecht für die MV können nicht übertragen werden.\\
-3. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit in der Geschäftsstelle des Vereins bzw. in der MV den Rechenschaftsbericht des Präsidiums einschließlich des Jahresabschlusses sowie den [[Bericht]] des Aufsichtsrates und der Kassenprüfer einzusehen. Gegenüber Nichtmitgliedern ist über die Daten Stillschweigen zu wahren. +3. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit in der Geschäftsstelle des Vereins bzw. in der MV den Rechenschaftsbericht des Präsidiums einschließlich des Jahresabschlusses sowie den [[Bericht]] des Aufsichtsrates und der Kassenprüfer einzusehen. Gegenüber Nichtmitgliedern ist über die Daten [[Stillschweigen]] zu wahren. 
  
 ==== C. Organe und Zuständigkeiten ==== ==== C. Organe und Zuständigkeiten ====
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   * der MV vor Beginn ihrer Sitzung einen Prüfbericht schriftlich vorzulegen und auf Wunsch einzelner Mitglieder auf der MV auch mündlich Rede und Antwort zu stehen;   * der MV vor Beginn ihrer Sitzung einen Prüfbericht schriftlich vorzulegen und auf Wunsch einzelner Mitglieder auf der MV auch mündlich Rede und Antwort zu stehen;
   * bei ordnungsgemäßer Durchführung der Kassengeschäfte die Entlastung des Präsidenten durch den Aufsichtsrat zu beantragen.   * bei ordnungsgemäßer Durchführung der Kassengeschäfte die Entlastung des Präsidenten durch den Aufsichtsrat zu beantragen.
-9. Jedes Mitglied darf Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern, die den Verein betreffen, auf der MV zur Sprache bringen. Die MV entscheidet, ob der Streitfall auf den Tagungsordnung kommt bzw. an einen Ausschuß verwiesen wird. Falls dort keine Einigung erzielt werden kann, darf vom betroffenen Mitglied ein Antrag gestellt werden, vor dem Aufsichtsrat den Streit zu entscheiden.+9. Jedes Mitglied darf Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern, die den Verein betreffen, auf der MV zur Sprache bringen. Die MV entscheidet, ob der Streitfall auf den Tagungsordnung kommt bzw. an einen Ausschuß verwiesen wird. Falls dort keine Einigung erzielt werden kann, darf vom betroffenen Mitglied ein Antrag gestellt werden, vor dem Aufsichtsrat den [[Streit]] zu entscheiden.
  
  
konzept.1362589542.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:54 (Externe Bearbeitung)