konzept
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konzept [2013/06/26 20:43] – Robert-Christian Knorr | konzept [2024/01/06 10:16] (aktuell) – [§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft] Robert-Christian Knorr | ||
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2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\ | 2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\ | ||
- | 3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf Lebenszeit ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\ | + | 3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf [[Lebenszeit]] ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\ |
4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\ | 4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\ | ||
5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt: | 5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt: | ||
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1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ | 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ | ||
- | 2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\ | + | 2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die [[Entscheidung]] über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\ |
3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\ | 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\ | ||
4. Es besteht eine Beitragsordnung, | 4. Es besteht eine Beitragsordnung, | ||
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1. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, nach Maßgabe dieser Satzung sowie der Vereins- und Bereichsordnung am Vereinsleben teilzunehmen, | 1. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, nach Maßgabe dieser Satzung sowie der Vereins- und Bereichsordnung am Vereinsleben teilzunehmen, | ||
2. Das Teilnahme- und das Stimmrecht für die MV können nicht übertragen werden.\\ | 2. Das Teilnahme- und das Stimmrecht für die MV können nicht übertragen werden.\\ | ||
- | 3. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit in der Geschäftsstelle des Vereins bzw. in der MV den Rechenschaftsbericht des Präsidiums einschließlich des Jahresabschlusses sowie den [[Bericht]] des Aufsichtsrates und der Kassenprüfer einzusehen. Gegenüber Nichtmitgliedern ist über die Daten Stillschweigen zu wahren. | + | 3. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit in der Geschäftsstelle des Vereins bzw. in der MV den Rechenschaftsbericht des Präsidiums einschließlich des Jahresabschlusses sowie den [[Bericht]] des Aufsichtsrates und der Kassenprüfer einzusehen. Gegenüber Nichtmitgliedern ist über die Daten [[Stillschweigen]] zu wahren. |
==== C. Organe und Zuständigkeiten ==== | ==== C. Organe und Zuständigkeiten ==== |
konzept.1372272190.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:54 (Externe Bearbeitung)