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konzept

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konzept [2014/02/26 19:15] Robert-Christian Knorrkonzept [2024/01/06 10:16] (aktuell) – [§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft] Robert-Christian Knorr
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 2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\ 2. Mitglied ist, wer vom Verein als Mitglied aufgenommen wurde und pünktlich seine Beiträge entrichtete. Weiters sind sämtliche Spieler, Trainer und Verantwortliche Mitglieder des Vereins. \\
-3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf Lebenszeit ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\+3. Ehrenmitglieder werden von der MV durch einfachen Mehrheitsbeschluß auf [[Lebenszeit]] ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit.\\
 4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\ 4. Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat Stimmrecht und Zugang zur MV.\\
 5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt: 5. Das Stimmrecht bei der MV staffelt sich wie folgt:
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 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\
-2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\+2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die [[Entscheidung]] über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\
 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\ 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\
 4. Es besteht eine Beitragsordnung, die von der MV jährlich genehmigt werden muß. Aus dieser ergibt sich die Aufnahmegebühr und die Beitragshöhe. Die Beitragspflicht besteht mindestens für die Dauer eines Jahres vom Tage der Aufnahme an. Ein Ausschluß erfolgt bei mehr als dreimonatigem Beitragsrückstand. Es gilt der Monatsletzte.\\ 4. Es besteht eine Beitragsordnung, die von der MV jährlich genehmigt werden muß. Aus dieser ergibt sich die Aufnahmegebühr und die Beitragshöhe. Die Beitragspflicht besteht mindestens für die Dauer eines Jahres vom Tage der Aufnahme an. Ein Ausschluß erfolgt bei mehr als dreimonatigem Beitragsrückstand. Es gilt der Monatsletzte.\\
konzept.1393438503.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:54 (Externe Bearbeitung)