konzept
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1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ | 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, [[Gesellschaft]] und nicht rechtsfähige Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige benötigen zur Aufnahme die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.\\ | ||
- | 2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\ | + | 2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Aufsichtsrat. Die [[Entscheidung]] über den Antrag ist dem Antragsteller schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Ablehnungsgründen besteht nicht. \\ |
3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\ | 3. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins.\\ | ||
4. Es besteht eine Beitragsordnung, | 4. Es besteht eine Beitragsordnung, |
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