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kreisverfassung

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kreisverfassung [2009/08/15 14:56] Robert-Christian Knorrkreisverfassung [2019/07/28 16:15] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 - nahm die Verfaßtheit des [[Reich]]es in die Hände, eine quasidemokratische Grundierung des Reiches seit 1495/1500\\ - nahm die Verfaßtheit des [[Reich]]es in die Hände, eine quasidemokratische Grundierung des Reiches seit 1495/1500\\
 - zwecks Beschickung des Reichsregiments wurden 1500 sechs Reichskreise eingerichtet, wobei diese das Regiment überlebten und 1512 durch vier weitere Kreise ergänzt wurden\\ - zwecks Beschickung des Reichsregiments wurden 1500 sechs Reichskreise eingerichtet, wobei diese das Regiment überlebten und 1512 durch vier weitere Kreise ergänzt wurden\\
-- außerhalb der Kreise blieben [[Böhmen]], die [[Schweiz]], der Deutsche Orden und die Reichsritterschaft\\ +- außerhalb der Kreise blieben [[Böhmen]], die [[Schweiz]], der Deutsche Orden und die [[Reichsritterschaft]]\\ 
-- man traf sich auf Kreistagen, auf dem jeder zum Kreis gehörende Reichsstand Sitz und Stimme - Kreisstandschaft → es galt das [[Majoritätsprinzip]]+- man traf sich auf Kreistagen, auf dem jeder zum Kreis gehörende [[Reichsstand]] Sitz und Stimme - Kreisstandschaft → es galt das [[Majoritätsprinzip]]
  
 ===== Kompetenzen der Reichskreise ===== ===== Kompetenzen der Reichskreise =====
kreisverfassung.1250340984.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:54 (Externe Bearbeitung)