kreisverfassung
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- nahm die Verfaßtheit des [[Reich]]es in die Hände, eine quasidemokratische Grundierung des Reiches seit 1495/1500\\ | - nahm die Verfaßtheit des [[Reich]]es in die Hände, eine quasidemokratische Grundierung des Reiches seit 1495/1500\\ | ||
- zwecks Beschickung des Reichsregiments wurden 1500 sechs Reichskreise eingerichtet, | - zwecks Beschickung des Reichsregiments wurden 1500 sechs Reichskreise eingerichtet, | ||
- | - außerhalb der Kreise blieben [[Böhmen]], | + | - außerhalb der Kreise blieben [[Böhmen]], |
- | - man traf sich auf Kreistagen, auf dem jeder zum Kreis gehörende Reichsstand Sitz und Stimme - Kreisstandschaft → es galt das [[Majoritätsprinzip]] | + | - man traf sich auf Kreistagen, auf dem jeder zum Kreis gehörende |
===== Kompetenzen der Reichskreise ===== | ===== Kompetenzen der Reichskreise ===== |
kreisverfassung.1250340984.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:54 (Externe Bearbeitung)