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kreisverfassung

KREISVERFASSUNG

- nahm die Verfaßtheit des REICHes in die Hände, eine quasidemokratische Grundierung des Reiches seit 1495/1500
- zwecks Beschickung des Reichsregiments wurden 1500 sechs Reichskreise eingerichtet, wobei diese das Regiment überlebten und 1512 durch vier weitere Kreise ergänzt wurden
- außerhalb der Kreise blieben BÖHMEN, die SCHWEIZ, der Deutsche Orden und die REICHSRITTERSCHAFT
- man traf sich auf Kreistagen, auf dem jeder zum Kreis gehörende REICHSSTAND Sitz und Stimme - Kreisstandschaft → es galt das MAJORITÄTSPRINZIP

Kompetenzen der Reichskreise

  • Überwachung der Einhaltung des Landfriedens
  • Präsentation des Kontingents von Beisitzern des REICHSKAMMERGERICHTs
  • Umlegung der Reichssteuern
  • seit 1681 die Bestellung der Kontingente zum REICHSHEER
  • Aufsicht über das Münzwesen
  • Überwachung der Reichspolizeiordnungen
  • Überwachung des Wirtschaftslebens

kreisverfassung.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:15 von 127.0.0.1