kreisverfassung
KREISVERFASSUNG
- nahm die Verfaßtheit des REICHes in die Hände, eine quasidemokratische Grundierung des Reiches seit 1495/1500
- zwecks Beschickung des Reichsregiments wurden 1500 sechs Reichskreise eingerichtet, wobei diese das Regiment überlebten und 1512 durch vier weitere Kreise ergänzt wurden
- außerhalb der Kreise blieben BÖHMEN, die SCHWEIZ, der Deutsche Orden und die REICHSRITTERSCHAFT
- man traf sich auf Kreistagen, auf dem jeder zum Kreis gehörende REICHSSTAND Sitz und Stimme - Kreisstandschaft → es galt das MAJORITÄTSPRINZIP
Kompetenzen der Reichskreise
- Überwachung der Einhaltung des Landfriedens
- Präsentation des Kontingents von Beisitzern des REICHSKAMMERGERICHTs
- Umlegung der Reichssteuern
- seit 1681 die Bestellung der Kontingente zum REICHSHEER
- Aufsicht über das Münzwesen
- Überwachung der Reichspolizeiordnungen
- Überwachung des Wirtschaftslebens
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