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landgraf

LANDGRAF

- eine seit dem 12. Jahrhundert übliche Bezeichnung für die mächtigsten Männer neu entstandener Gebilde in THÜRINGEN, Schwaben und im ELSAß
- um 1150 wird diese Bezeichnung auch für Gaugrafen in Alamannien und in Bayern gebraucht → ein GRAF mit einem Gau- beziehungsweise Landgericht gegen alle feudalen Gewalten
- vor allem in Thüringen brachte der durch Lothar von Süpplinburg Ludwig gebrachte Titel eine immense Erhöhung gegenüber den anderen thüringischen Grafengeschlechtern, welcher eine Art von Dank dafür war, daß Ludwig ihm auf den THRON geholfen hatte → der Landgraf war reichsunmittelbar, besaß aber nicht den Herzögen gleichgestellt, obwohl er die Stellung eines Herzogs innehatte
- in Thüringen höchstrichterlich → alle anderen thüringischen Adligen mußten auf Befehl zu Mittelhausen bei Erfurt erscheinen und sich dem Urteilsspruch des Landgrafen beugen

landgraf.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/12 07:28 von Robert-Christian Knorr