lehen
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LEHEN
- eine Rente abwerfende Länderei, dessen Vergabe zwischen dem Verleiher und dem Beliehenen ein bestimmtes Rechtsverhältnis begründet
- der Beliehene ist in Kriegs- und Friedenszeiten zu Diensten verpflichtet, die vertraglich festgelegt wurden und rituell bestätigt wurden → Lehensvergabe mit Treueid und Friedenskuß
- bestand aus zwei Elementen
- personenrechtliches Schutz- und Treueverhältnis zwischen Lehnsherrn und Lehnsmann
- sachenrechtliches Verhältnis
- der Lehnsmann besaß ein Nutzungsrecht an Liegenschaften und Rechten, die Gewinn abwarfen
- der Lehnsmann mußte dafür HOFFAHRT und HEERFAHRT leisten
lehen.1236360649.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:57 (Externe Bearbeitung)