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lehnsherr

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LEHNSHERR

- besaß die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen
- überließ dem Vasallen ein LEHEN (Land oder Amt) und gewährte ihnen Unterhalt und Schutz (z.B. vor GERICHT oder im Angriffsfall)
- im Gegenzug waren die Vasallen ihm dafür zu TREUE, GEHORSAM und DIENST verpflichtet

lehnsherr.1255267467.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:57 (Externe Bearbeitung)