luebecker_stadtrecht
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- entwickelte sich aus dem Bedürfnis der Städte, eigene Rechtsbezirke zu bilden\\ | - entwickelte sich aus dem Bedürfnis der Städte, eigene Rechtsbezirke zu bilden\\ | ||
- im Mittelpunkt der Stadtrechte stand die persönliche [[Freiheit]] der [[Bürger]] und ihr freies Grundbesitz- und Erbrecht\\ | - im Mittelpunkt der Stadtrechte stand die persönliche [[Freiheit]] der [[Bürger]] und ihr freies Grundbesitz- und Erbrecht\\ | ||
- | - die [[Bürger]] wählten ihre [[Richter]] | + | - die [[Bürger]] wählten ihre [[Richter]] und bildeten so Gerichtsgemeinden, |
- | - Ausformulierung einzelner Rechtsnormen, | + | - Ausformulierung einzelner Rechtsnormen, |
- Fragen des Gerichts und der Stadtherrschaft, | - Fragen des Gerichts und der Stadtherrschaft, | ||
luebecker_stadtrecht.1249398346.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:00 (Externe Bearbeitung)