meier
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MEIER
villici
- die Vorsteher einzelner GÜTER, die zugleich die niedere Gerichtsbarkeit üben
- stehen unter dem VOGT oder dem Vicedominus, treten jedoch gelegentlich in deren Stellvertreterschaft
- sie empfangen mitunter den Gerichtsbann, Gerichtsbarkeit, werden jedoch genau reglementiert → üben also mehr oder weniger die niedere Gerichtsbarkeit aus
- mit dem Amt war ein GUT oder ein Einkommen aus Zinsen beziehungsweise Zehnten verbunden → wurde auch gelegentlich als Benefizium betrachtet, da das Amt auch erblich wurde
meier.1282819566.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:04 (Externe Bearbeitung)