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naturrecht

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naturrecht [2019/07/28 16:18] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1naturrecht [2024/01/31 07:53] (aktuell) – [NATURRECHT] Robert-Christian Knorr
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 ====== NATURRECHT ====== ====== NATURRECHT ======
- +- das Recht mutterrechtlicher Staaten ([[Bachofen]])\\ 
-- hat seine [[Bedeutung]] durch Rechtsfertigungsinterpretation → bestehende Verhältnisse werden gerechtfertigt aus dem [[Recht]] des [[Einzelne]]n, Stärksten - im [[Gegensatz]] dazu steht das historische Recht, //ius divinum//\\+- hat seine [[Bedeutung]] durch Rechtsfertigungsinterpretation → bestehende Verhältnisse werden gerechtfertigt aus dem [[Recht]] des [[Einzelne|Einzelnen]], Stärksten - im [[Gegensatz]] dazu steht das historische Recht, //ius divinum//\\
  
 __abstrakt__: vor jedem [[Vertrag]]\\ __abstrakt__: vor jedem [[Vertrag]]\\
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 - [[Pathos]] des dritten Standes\\\ - [[Pathos]] des dritten Standes\\\
 - eigentliche [[Substanz]] tradierten Rechts → der tradierte Souveränitätsanspruch der Schweizer: Wir haben diesen [[Boden]] [[uns]] erschaffen durch unsrer Hände [[Fleiß]]. ([[Schiller]])\\ - eigentliche [[Substanz]] tradierten Rechts → der tradierte Souveränitätsanspruch der Schweizer: Wir haben diesen [[Boden]] [[uns]] erschaffen durch unsrer Hände [[Fleiß]]. ([[Schiller]])\\
 +- wird von uns nicht als Wissenschaft anerkannt; sie ist die positive Jurisprudenz, philosophisch bearbeitet ([[Schlegel]])\\
 - wird nicht von gesunder [[Vernunft]], sondern von Begierde und [[Macht]] bestimmt (nicht negativ gemeint) → der [[Mensch]] benötigt die Erziehungszeit, um die Vernunft auszuprägen; die [[Zeit]] vor der Erlangung der Vernunft ist durch die Macht der Begierden gekennzeichnet, wozu er aber Recht besitzt ([[Spinoza]])\\ - wird nicht von gesunder [[Vernunft]], sondern von Begierde und [[Macht]] bestimmt (nicht negativ gemeint) → der [[Mensch]] benötigt die Erziehungszeit, um die Vernunft auszuprägen; die [[Zeit]] vor der Erlangung der Vernunft ist durch die Macht der Begierden gekennzeichnet, wozu er aber Recht besitzt ([[Spinoza]])\\
 - die Quellen der menschlichen Rechtsbegriffe sind nicht bloß aus den zehn Geboten ableitbar, sondern v.a. aus der sittlichen [[Natur]] des Menschen ([[Thomasius]])\\ - die Quellen der menschlichen Rechtsbegriffe sind nicht bloß aus den zehn Geboten ableitbar, sondern v.a. aus der sittlichen [[Natur]] des Menschen ([[Thomasius]])\\
naturrecht.1564323497.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:18 von 127.0.0.1