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NATURZWECK

- Naturzwecke sind nicht zuzulassen, weil alle Naturzwecke einzelner Personen mit Rechtszwecken in Kollision geraten, je nach Intensität des Durchsetzungsvermögens (BENJAMIN)

naturzweck.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:18 von 127.0.0.1