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pflicht

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pflicht [2010/02/12 09:14] Robert-Christian Knorrpflicht [2019/07/28 16:19] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ====== PFLICHT ====== ====== PFLICHT ======
 +- erster und einziger [[Gedanke]] des [[Preußen#preußischen]] Katechismus; ein [[abstrakt#Abstraktum]], aber immerhin schon ein Regulativ ([[Flake]])\\ 
 +- der [[Götter]] Abkunft Siegel ([[Günderrode]])\\
 - das tun, was nützlich ist ([[James]])\\ - das tun, was nützlich ist ([[James]])\\
 - der absolute Wert des Sittlichen\\ - der absolute Wert des Sittlichen\\
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 - ein zur Tat drängendes angenehmes [[Gefühl]], das wir gut nennen und für undiskutierbar halten\\ - ein zur Tat drängendes angenehmes [[Gefühl]], das wir gut nennen und für undiskutierbar halten\\
 - Pflicht zur [[Wahrheit]] oder Wahrheit zur Pflicht? → Ein [[Mann]] ist ohne Pflicht, solange er Denker ist, denn alles [[Denken]] ist nur in der [[Freiheit]] des [[Willen]]s möglich.\\ - Pflicht zur [[Wahrheit]] oder Wahrheit zur Pflicht? → Ein [[Mann]] ist ohne Pflicht, solange er Denker ist, denn alles [[Denken]] ist nur in der [[Freiheit]] des [[Willen]]s möglich.\\
-Ist der Zeitpunkt eines Pflichtgefühls entscheidend für den Wert der Überlegung? Was ist für den Moment von entscheidender [[Bedeutung]]? Was gilt es zu lösen: hypo­thetisches Pflichtgefühl oder [[Imperativ#kategorischer Imperativ]]? ([[Nietzsche]])\\ +Ist der Zeitpunkt eines Pflichtgefühls entscheidend für den Wert der Überlegung? Was ist für den [[Moment]] von entscheidender [[Bedeutung]]? Was gilt es zu lösen: hypo­thetisches Pflichtgefühl oder [[Imperativ#kategorischer Imperativ]]? ([[Nietzsche]])\\ 
-- wer sein Tun im [[Allgemein]]en auflöst ([[Sokrates]])+- die [[Notwendigkeit]] eines Tuns oder Unterlassens nach einem moralischen [[Gesetz]] ([[Rotteck]])\\ 
 +- wer sein Tun im [[Allgemein#Allgemeinen]] auflöst ([[Sokrates]])
  
  
 ===== Pflichten ===== ===== Pflichten =====
-  * 1. [[Zwang]]spflichten → sind äußerlich und bedürfen [[Bewegung]]sgründe +  * Zwangspflichten → sind äußerlich und bedürfen [[Motiv#Bewegungsgründe]] 
-  * 2. [[Gewissen]]spflichten → sind innerlich und bedürfen [[Wahrheit]]sgründe +  * Gewissenspflichten → sind innerlich und bedürfen [[Grund#Wahrheitsgründe]] 
- der [[Staat]] bedarf beider Pflichten, denn d.i. das [[Wesen]] des [[Recht]]([[Hamann]])+→ der [[Staat]] bedarf beider Pflichten, denn d.i. das [[Wesen]] des [[Recht#Rechts]] ([[Hamann]])
  
  
pflicht.1265962466.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:15 (Externe Bearbeitung)