Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


prozess

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
prozess [2009/08/04 16:54] Robert-Christian Knorrprozess [2012/06/30 15:56] Robert-Christian Knorr
Zeile 2: Zeile 2:
  
 - es wurde zwischen bürgerlichem und peinlichem Prozeß unterschieden, zugleich wurden aber Anklagen auch beidsinnig verhandelt\\ - es wurde zwischen bürgerlichem und peinlichem Prozeß unterschieden, zugleich wurden aber Anklagen auch beidsinnig verhandelt\\
-- es galt das [[Prinzip]] des Primats der Betroffenen, diese mußten den Prozeß vorantreiben - Akkusations- und Verhandlungsprinzip -, nicht der [[Richter]], der von [[Schöffe]]n das [[Urteil]] einholte/erfragte\\+- es galt das [[Prinzip]] des Primats der Betroffenen, diese mußten den Prozeß vorantreiben - Akkusations- und [[Verhandlungsprinzip]] -, nicht der [[Richter]], der von [[Schöffe]]n das [[Urteil]] einholte/erfragte\\
 - im Prozeß herrschte ein strenger Formalismus, gesprochenes [[Wort]] war endgültig\\ - im Prozeß herrschte ein strenger Formalismus, gesprochenes [[Wort]] war endgültig\\
 - nach dem 12. Jahrhundert wurden Fürsprecher/Vorsprecher von den Parteien eingestellt, die Vertreter im Wort, nicht Vertreter im [[Willen]] waren, so daß der Prozeßbetroffene ergänzte\\ - nach dem 12. Jahrhundert wurden Fürsprecher/Vorsprecher von den Parteien eingestellt, die Vertreter im Wort, nicht Vertreter im [[Willen]] waren, so daß der Prozeßbetroffene ergänzte\\
Zeile 9: Zeile 9:
  
 ===== künstlerischer Prozeß ===== ===== künstlerischer Prozeß =====
-- die Ausbildung der Linie und die Entwertung der Linie zugunsten des Flecks (linear-malerisch);\\+- die Ausbildung der Linie und die Entwertung der Linie zugunsten des Flecks (linear-[[malerisch]]);\\
 - die Ausbildung der Fläche und die Entwertung der Fläche zugunsten der Tiefe;\\ - die Ausbildung der Fläche und die Entwertung der Fläche zugunsten der Tiefe;\\
 - die Ausbildung der geschlossenen [[Form]] und die Auflösung in die freie Form;\\ - die Ausbildung der geschlossenen [[Form]] und die Auflösung in die freie Form;\\
-- die Ausbildung eines einheitlichen Ganzen mit selbständigen Teilen und das Zusammenziehen der Wirkung auf einen oder wenige Punkte (bei unselbständigen Teilen);\\ +- die Ausbildung eines einheitlichen Ganzen mit selbständigen Teilen und das Zusammenziehen der [[Wirkung]] auf einen oder wenige Punkte (bei unselbständigen Teilen);\\ 
-- die vollständige Darstellung der [[Ding]]e, Klarheit im [[Sinn]]eines gegenständlichen [[Interesse]]s, und die sachlich unvollständige Darstellung, Klarheit der [[Erscheinung]] der Dinge (Wölfflin)+- die vollständige Darstellung der [[Ding#Dinge]], Klarheit im [[Sinn#Sinne]] eines gegenständlichen [[Interesse#Interesses]], und die sachlich unvollständige Darstellung, Klarheit der [[Erscheinung]] der Dinge ([[Wölfflin]])
  
  
 ===== sächsischer Prozeß ===== ===== sächsischer Prozeß =====
-- beruhte auf dem alten einheimischen Verfahrensrecht und wurde durch die chursächsische Konstitution 1572 und die chursächsische Gerichtsordnung von 1622 geregelt\\+- beruhte auf dem alten einheimischen Verfahrensrecht und wurde durch die chursächsische [[Konstitution]] 1572 und die chursächsische Gerichtsordnung von 1622 geregelt\\
 - besonders tat sich [[Carpzov]] bei der Ausarbeitung hervor\\ - besonders tat sich [[Carpzov]] bei der Ausarbeitung hervor\\
 - Verbot des Artikelverfahrens → der Kläger hatte eine summarische [[Klage]] zu erheben, zu deren Einzelheiten der Beklagte Stellung, Klagebeantwortung, beziehen mußte\\ - Verbot des Artikelverfahrens → der Kläger hatte eine summarische [[Klage]] zu erheben, zu deren Einzelheiten der Beklagte Stellung, Klagebeantwortung, beziehen mußte\\
-- es galt die Eventualmaxime, d.i. das Hervorbringen aller bekannten Tatsachen zum Thema in der Klage beziehungsweise der Klagebeantwortung → soll Prozeß beschleunigen\\+- es galt die Eventualmaxime, d.i. das Hervorbringen aller bekannten Tatsachen zum [[Thema]] in der Klage beziehungsweise der Klagebeantwortung → soll Prozeß beschleunigen\\
 - es gab zwei Urteile, ein Beweisurteil – Beweisinterlocut - und ein Endurteil → beide waren anfechtbar\\ - es gab zwei Urteile, ein Beweisurteil – Beweisinterlocut - und ein Endurteil → beide waren anfechtbar\\
 - ein Beweisurteil mußte innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen durch einen Beweis bestätigt werden - ein Beweisurteil mußte innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen durch einen Beweis bestätigt werden
  
  
prozess.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:20 von 127.0.0.1