rechtssystem
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RECHTSSYSTEM
römisches Rechtssystem
- seit ca. 150 v.Chr. vollzog sich eine Umwälzung im Gerichtsverfahren
- zwar setzte sich das Verfahren weiterhin aus dem Verfahren in iure - vor Gericht - und in iudicio - Prüfung des Sachverhalts -, doch begann der Magistrat an dem Verfahren aktiv Anteil zu nehmen, überwachte die Zeremonie → der Magistrat verfaßte die Formula, Urkunde, in der die Anklage und die Einwände des Beklagten niedergelegt waren, was dann dem RICHTER vorgelegt wurde - früher hielt sich der Magistrat zurück
- mit zunehmendem Landgewinn wurde die Frage zwischen der Differenzierung von Besitz und EIGENTUM akut
Besitz | Eigentum |
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possessio ist die faktische Verfügungsgewalt über eine Sache, z.B. Landparzellen auf dem Gemeindeland, aber nur in Italien möglich | dominium ist das RECHT auf eine bestimmte Sache, muß aber nicht mit der faktischen Herrschaft über eine Sache zusammenfallen\\ |
rechtssystem.1249397277.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:21 (Externe Bearbeitung)