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REFORMATIO

1454
- Verbesserung der weltlichen Gerichtsbarkeit → Verbot geistlicher Gerichte und Verfolgung geistlicher RICHTER für weltliche Dinge, aber es galt nach wie vor die Einklagung geistlicher Zinsen
- die Frist für die Einklagung ist an den geistlichen Kanon gehängt; in Thüringen will der LANDGRAF bei der Eintreibung des Zehnten helfen

reformatio.1250088910.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:21 (Externe Bearbeitung)