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reichsunmittelbarkeit

REICHSUNMITTELBARKEIT

- was keinem anderen untertan war als dem KAISER selber, aber nicht Reichsstadt sein mußte: Personen und GÜTER, die nur dem REICH unterworfen waren und keinem Landesherrn oder Bischof unterstanden → was also keiner Mittelstellung durch einen (anderen) Adligen bedurfte, um mit seinem Kaiser zu verhandeln/reden
- das RECHT auf Pflege alles Eigenständigen und Ursprünglichen

reichsunmittelbarkeit.txt · Zuletzt geändert: 2024/01/20 09:50 von Robert-Christian Knorr