scheidung
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SCHEIDUNG
- bei den JUDEN war der MANN berechtigt, seine FRAU im Falle des Mißfallens, sofern er etwas Schändliches an ihr entdeckte, mit einem Scheidebrief aus dem Haus zu jagen
- bei den KELTEN durfte die Frau den Mann unter Mitnahme ihrer Mitgift verlassen, wenn er
- dreimalig die EHE gebrochen hatte;
- impotent war oder
- schlechten Mundgeruch hatte
scheidung.1257588241.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:25 (Externe Bearbeitung)