Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


scheidung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


SCHEIDUNG

- bei den JUDEN war der MANN berechtigt, seine FRAU im Falle des Mißfallens, sofern er etwas Schändliches an ihr entdeckte, mit einem Scheidebrief aus dem Haus zu jagen
- bei den KELTEN durfte die Frau den Mann unter Mitnahme ihrer Mitgift verlassen, wenn er

  • dreimalig die EHE gebrochen hatte;
  • impotent war oder
  • schlechten Mundgeruch hatte
scheidung.1257588241.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:25 (Externe Bearbeitung)